Kommunale Wärmeplanung

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Nach § 4 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet je nach Größe bis 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen. Bayern hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern das sog. Vereinfachte Verfahren zuzulassen.

Die Erstellung des Wärmeplans wird durch den Freistaat Bayern gefördert. Die Höhe der staatlichen Förderung ist nach Gemeindegröße gestaffelt und wird pauschaliert ausgezahlt.

Mit der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Aurach wurde im Juni 2025 die Corwese GmbH, Seefeld, beauftragt. Die Corwese GmbH erstellt den Wärmeplan in Zusammenarbeit mit der netCADservice GmbH.

Der Wärmeplan soll unter Berücksichtigung aller relevanten Daten Auskunft darüber geben, wie die künftige Wärmeversorgung in der Gemeinde ausgestaltet werden kann. Je genauer und umfangreicher die Daten sind, desto aussagekräftiger ist der Wärmeplan. Die Eigentümer von Wohn- und Gewerbe-Immobilien wurden deshalb gebeten, an einer Fragebogenaktion teilzunehmen. Es wurde das Interesse an einer Anschlussmöglichkeit an ein Nahwärmenetz abgefragt sowie technische Daten zur aktuellen Wärmeversorgung erhoben.

In der Gemeinderatssitzung im Oktober wurde von den Vertretern der Corwese GmbH und der netCADservice GmbH das Zwischenergebnis zur Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Aurach vorgestellt.




Kommunale Wärmeplanung

Schlussbericht

Kommunale Wärmeplanung Zwischenbericht



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